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BGH, 18.06.1969 - 2 StR 53/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Rüge der unvollständigen Vernehmung eines Zeugen durch das Gericht - Umfang des Aussageverweigerungsrechts eines Rechtsanwaltes - Beanstandung der Gesamtstrafenbildung der Strafkammer durch das Revisionsgericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1969 - 2 StR 53/69
Soweit der Beschwerdeführer in bezug auf dem Landgericht vorliegende Urkunden Verletzung der §§ 244 Abs. 2 und 245 StPO rügt, kann auf BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52] und BGHSt 18, 347 [BGH 14.05.1963 - 1 StR 120/63] verwiesen werden. - BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
Auszug aus BGH, 18.06.1969 - 2 StR 53/69
Nur wenn die jetzt abgeurteilte Tat vor der Verurteilung des Jahres 1955 begangen worden wäre, hätte eine neue Gesamtstrafe gebildet werden dürfen (BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; BGH Urteil vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55 - RGSt 18, 333; 46, 179). - BGH, 14.05.1963 - 1 StR 120/63
Schüsse eines SS-Unterführers auf Häftlinge des Konzentrationslagers …
Auszug aus BGH, 18.06.1969 - 2 StR 53/69
Soweit der Beschwerdeführer in bezug auf dem Landgericht vorliegende Urkunden Verletzung der §§ 244 Abs. 2 und 245 StPO rügt, kann auf BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52] und BGHSt 18, 347 [BGH 14.05.1963 - 1 StR 120/63] verwiesen werden.
- RG, 24.07.1912 - III 547/12
Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine …
Auszug aus BGH, 18.06.1969 - 2 StR 53/69
Nur wenn die jetzt abgeurteilte Tat vor der Verurteilung des Jahres 1955 begangen worden wäre, hätte eine neue Gesamtstrafe gebildet werden dürfen (BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; BGH Urteil vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55 - RGSt 18, 333; 46, 179). - RG, 29.10.1888 - 2011/88
83. Was versteht der §. 79 St.G.B.'s unter der "früheren Verurteilung", vor …
Auszug aus BGH, 18.06.1969 - 2 StR 53/69
Nur wenn die jetzt abgeurteilte Tat vor der Verurteilung des Jahres 1955 begangen worden wäre, hätte eine neue Gesamtstrafe gebildet werden dürfen (BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; BGH Urteil vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55 - RGSt 18, 333; 46, 179). - BGH, 10.05.1955 - 2 StR 14/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1969 - 2 StR 53/69
Nur wenn die jetzt abgeurteilte Tat vor der Verurteilung des Jahres 1955 begangen worden wäre, hätte eine neue Gesamtstrafe gebildet werden dürfen (BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; BGH Urteil vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55 - RGSt 18, 333; 46, 179).